Bedingungen für private Tippgeber
Der Tippgeber stellt als Privatperson gelegentlich den Kontakt zu CITTA Immobilien her. Der Tipp muss mit Kontaktdaten, Objektanschrift und Einwilligung des Eigentümers vor dem ersten Kontakt mit CITTA Immobilien und vor Abschluss eines Maklerauftrags eingehen. CITTA Immobilien bestätigt die Zuordnung in Textform. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Voraussetzungen
Ein Anspruch auf die Tippgeberprovision entsteht nur, wenn aufgrund der Empfehlung ein Maklerauftrag mit CITTA Immobilien zustande kommt, die empfohlene Immobilie durch CITTA Immobilien rechtswirksam notariell verkauft wird, etwaige aufschiebende Bedingungen eingetreten sind und die vereinbarte Courtage vollständig bei CITTA Immobilien eingegangen ist.
Bei mehreren Empfehlungen zum selben Eigentümer oder zur selben Immobilie zählt der erste vollständig eingegangene und berechtigte Tipp.
Ausgeschlossen sind bereits bekannte Kontakte, bereits öffentlich oder durch andere Makler angebotene Immobilien, eigene Immobilien, Käuferhinweise sowie Immobilien von Ehepartnern, Lebenspartnern, Eltern, Kindern, Stiefkindern, Schwiegereltern, wirtschaftlich abhängigen oder gesetzlich betreuten Personen.
Empfehlungen können nur im eigenen Namen abgegeben werden. Untertippgeber, Empfehlungsketten und zusätzliche Vergütungsansprüche weiterer Personen sind ausgeschlossen.
Auszahlung und Zusammenarbeit
Die Empfehlungsprämie beträgt insgesamt 1.500€ und wird innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eintritt der Voraussetzungen und Vorliegen der Bankdaten ausgezahlt.
Die Tippgeberprovision wird pro Verkaufsfall nur einmal an den berechtigten privaten Tippgeber ausgezahlt.
Persönliche steuerliche Pflichten trägt der Tippgeber. Bei privater Tätigkeit wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Eine abweichende steuerliche Einordnung ist CITTA Immobilien mitzuteilen. Etwaige Umsatzsteuer ist im Gesamtbetrag enthalten.
Bei einer rechtlich erforderlichen Rückzahlung der Courtage ist eine belegte Überzahlung der Empfehlungsprämie anteilig innerhalb von 14 Kalendertagen zurückzuzahlen. Reine Kulanznachlässe lösen keine Rückzahlung aus.
Der Tippgeber legt die Prämie gegenüber dem Eigentümer offen, übermittelt personenbezogene Daten nur mit dessen Einwilligung und übernimmt keine Maklertätigkeit oder Vertretung für CITTA Immobilien.
Datenschutz
CITTA Immobilien GmbH, Laufer Straße 28a, 90571 Schwaig bei Nürnberg, info@citta-immobilien.de, verarbeitet Kontakt, Empfehlungs und Zahlungsdaten zur Abwicklung des Tippgeberprogramms, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und zur Sicherung berechtigter Ansprüche.
Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 b, c und f DSGVO.
Ohne die erforderlichen Angaben ist eine Zuordnung oder Auszahlung nicht möglich.
Empfänger können zuständige Mitarbeitende, IT und Zahlungsdienstleister, Berater sowie berechtigte Behörden sein.
Die Daten werden nach Zweckerfüllung und Ablauf gesetzlicher oder erforderlicher Nachweisfristen gelöscht.
Betroffene Personen haben insbesondere Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch bei berechtigten Interessen.
Beschwerden können an das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht gerichtet werden.
Es erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung.
Eine Drittlandübermittlung erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen nach Art. 44 ff. DSGVO.
Stand: September 2026
