Bedingungen für CITTA Partner

 

 

Stand: 07. September 2026

 

 

1. Teilnahme als CITTA Partner

Das CITTA Partnerprogramm richtet sich an gewerblich oder selbstständig tätige natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen, die CITTA Immobilien gelegentlich oder regelmäßig auf verkaufsbereite Immobilieneigentümer aufmerksam machen.

Die Teilnahme setzt eine vorherige Bestätigung durch CITTA Immobilien und die Vergabe einer persönlichen Partnerkennung voraus.

Die Partnerschaft ist kostenfrei. Es bestehen keine Mindestmengen, keine Exklusivität und keine Verpflichtung zur laufenden Akquise.

Mit der digitalen Zustimmung werden diese Bedingungen Bestandteil der Zusammenarbeit. Für jede Empfehlung gilt die Fassung, die beim Absenden des Tipps ausdrücklich bestätigt wurde.

 

2. Aufgabe des CITTA Partners

Der CITTA Partner stellt ausschließlich den Kontakt zwischen einem möglichen Immobilieneigentümer und CITTA Immobilien her.

Der Partner führt keine Preisgespräche oder Vertragsverhandlungen, übernimmt keine Immobilienberatung und gibt keine Zusagen im Namen von CITTA Immobilien ab.

Der Partner ist nicht berechtigt, CITTA Immobilien rechtsgeschäftlich zu vertreten, Maklerverträge abzuschließen oder Zahlungen entgegenzunehmen.

Die Bewertung, Beratung, Auftragsannahme, Vermarktung und Vermittlung der Immobilie erfolgen ausschließlich durch CITTA Immobilien.

Der Partner tritt gegenüber Dritten nicht als Mitarbeiter oder Vertreter von CITTA Immobilien auf.

 

3. Voraussetzungen einer Empfehlung

Eine Empfehlung muss über das dafür vorgesehene CITTA Formular eingereicht werden und mindestens folgende Angaben enthalten:

Vorname und Nachname des Eigentümers

  • Eine gültige Kontaktmöglichkeit
  • Die Anschrift oder eine eindeutige Beschreibung der Immobilie
  • Einen erkennbaren möglichen Verkaufswunsch
  • Die persönliche Partnerkennung
  • Die Bestätigung der erforderlichen Eigentümereinwilligung

Die Empfehlung muss bei CITTA Immobilien eingehen, bevor der Eigentümer oder die betreffende Immobilie CITTA Immobilien bereits bekannt ist, ein direkter Kontakt besteht oder ein Maklerauftrag abgeschlossen wurde.

Der dokumentierte Eingangszeitpunkt des Formulars ist für die Zuordnung maßgeblich.

Eine Eingangsbestätigung bedeutet noch keine abschließende Anerkennung des Vergütungsanspruchs.

 

4. Einwilligung und Information des Eigentümers

Der Partner darf personenbezogene Daten nur übermitteln, wenn der Eigentümer zuvor über die Weitergabe an CITTA Immobilien informiert wurde und mit der Kontaktaufnahme durch CITTA Immobilien einverstanden ist.

Der Partner bestätigt diese Einwilligung bei jeder Empfehlung ausdrücklich im Formular und legt auf Anfrage einen geeigneten Nachweis vor.

Der Partner informiert den Eigentümer außerdem darüber, dass er bei einem erfolgreichen Verkauf eine Vergütung von CITTA Immobilien erhalten kann.

CITTA Immobilien informiert den Eigentümer bei der ersten Kontaktaufnahme gesondert über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten.

Informationen über den weiteren Bearbeitungsstand dürfen dem Partner nur mit Zustimmung des Eigentümers oder im rechtlich zulässigen Umfang mitgeteilt werden.

 

5. Entstehung des Vergütungsanspruchs

Ein Anspruch auf die Partnervergütung entsteht nur, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Empfehlung wurde vollständig und rechtzeitig mit der richtigen Partnerkennung eingereicht.
  • Der Eigentümer und die Immobilie waren CITTA Immobilien noch nicht bekannt.
  • Aufgrund der Empfehlung kommt ein wirksamer Maklerauftrag mit CITTA Immobilien zustande.
  • Die empfohlene Immobilie wird durch die Tätigkeit von CITTA Immobilien rechtswirksam notariell verkauft.
  • Sämtliche aufschiebenden Bedingungen des Kaufvertrags sind eingetreten.
  • Die vereinbarte Verkäufercourtage und gegebenenfalls Käufercourtage sind vollständig und endgültig bei CITTA Immobilien eingegangen.
  • Die Courtage muss nicht zurückgezahlt werden und der Verkauf wird nicht rückabgewickelt.

Die Einreichung oder Bestätigung eines Tipps allein begründet noch keinen Anspruch auf Vergütung.

CITTA Immobilien entscheidet selbst, ob ein Kontakt aufgenommen, ein Maklerauftrag angenommen oder eine Immobilie vermarktet wird.

 

6. Ausgeschlossene Empfehlungen

Kein Vergütungsanspruch entsteht insbesondere bei:

  • Bereits bekannten Eigentümern oder Immobilien
  • Bereits bestehenden Kontakten oder laufenden Akquisemaßnahmen von CITTA Immobilien
  • Immobilien, die bereits öffentlich oder durch einen anderen Makler angeboten werden
  • Unvollständigen, falschen, fingierten oder unbefugt übermittelten Empfehlungen
  • Fehlender Einwilligung des Eigentümers
  • Empfehlungen der eigenen Immobilie des Partners
  • Reinen Käuferhinweisen
  • Vermietungen oder Mietgesuchen
  • Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Partnerbedingungen

Weitere Immobilien desselben Eigentümers gelten nicht automatisch als mitgemeldet. Für jedes weitere Objekt ist eine eigene Empfehlung oder eine vorherige Bestätigung durch CITTA Immobilien erforderlich.

Abweichende Vereinbarungen müssen vor Einreichung des Tipps ausdrücklich in Textform bestätigt werden.

 

7. Mehrere Empfehlungen

Gehen mehrere Empfehlungen zum selben Eigentümer oder zur selben Immobilie ein, zählt ausschließlich der erste vollständig eingegangene und berechtigte Tipp.

Maßgeblich ist der durch CITTA Immobilien dokumentierte Eingangszeitpunkt.

Eine Aufteilung der Partnervergütung zwischen mehreren Partnern erfolgt nicht.

 

8. Keine Empfehlungsketten

Empfehlungen dürfen nur im eigenen Namen beziehungsweise im Namen des registrierten Partnerunternehmens eingereicht werden.

Untertippgeber, Empfehlungsketten und zusätzliche Vergütungsansprüche weiterer Personen sind ausgeschlossen.

Mitarbeitende eines registrierten Partnerunternehmens dürfen Empfehlungen unter der Partnerkennung des Unternehmens einreichen, sofern sie hierzu berechtigt sind. Der Vergütungsanspruch steht ausschließlich dem registrierten Partnerunternehmen zu.

Eine Abtretung des Vergütungsanspruchs an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von CITTA Immobilien in Textform zulässig.

 

9. Höhe der Partnervergütung

Die Höhe der Partnervergütung richtet sich nach dem rechtswirksam beurkundeten Gesamtkaufpreis des jeweiligen Verkaufsfalls:

Beurkundeter Gesamtkaufpreis                                                         Partnervergütung

Bis einschließlich 400.000€                                                                 10 %

Über 400.000€ bis einschließlich 1.000.000€                                 15 %

Über 1.000.000€                                                                                       18 %

 

Der jeweilige Prozentsatz gilt für die gesamte Berechnungsbasis.

Berechnungsbasis ist die tatsächlich und endgültig von CITTA Immobilien vereinnahmte Verkäufercourtage und Käufercourtage ohne Umsatzsteuer, abzüglich etwaiger Nettovergütungen, die CITTA Immobilien aufgrund einer konkreten Vereinbarung an beteiligte Makler, Vermittler oder sonstige provisionsberechtigte Dritte abführen muss. Derselbe Betrag darf nicht mehrfach abgezogen werden.

Eigene Vermarktungskosten von CITTA Immobilien mindern die Berechnungsbasis nicht.

Auslagen, Kostenerstattungen, Zusatzleistungen und sonstige Servicehonorare gehören nicht zur Berechnungsbasis.

Die Partnervergütung ersetzt die private Tippgeberprovision von 1.500€. Beide Vergütungen können für denselben Verkaufsfall nicht nebeneinander beansprucht werden.

 

10. Abrechnung und Auszahlung

CITTA Immobilien teilt dem Partner die Berechnung seiner Vergütung innerhalb von 14 Kalendertagen mit, nachdem sämtliche Voraussetzungen erfüllt und die Courtage vollständig eingegangen ist.

Der Partner stellt anschließend eine ordnungsgemäße Rechnung in der gesetzlich erforderlichen Form.

Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung, sofern alle Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Soweit der Partner umsatzsteuerpflichtig ist, wird die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zur Nettovergütung gezahlt. Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus.

Geht die Courtage nur teilweise ein, wird die Partnervergütung erst nach dem vollständigen Eingang der maßgeblichen Courtage fällig.

Der Partner ist für die ordnungsgemäße steuerliche und gewerbliche Behandlung seiner Vergütung selbst verantwortlich.

 

11. Rückabwicklung und Rückzahlung

Muss CITTA Immobilien eine bereits vereinnahmte Courtage aus rechtlichen Gründen vollständig oder teilweise zurückzahlen, reduziert sich die Partnervergütung im gleichen Verhältnis.

Eine bereits ausgezahlte Überzahlung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung und nachvollziehbarer Abrechnung an CITTA Immobilien zurückzuzahlen.

Freiwillige Kulanzleistungen von CITTA Immobilien gegenüber Kunden lösen keine Rückzahlungspflicht des Partners aus.

 

12. Vertraulichkeit und Außenauftritt

Der Partner behandelt alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich.

Das CITTA Logo, der Unternehmensname, Bilder, Texte und sonstige Markenbestandteile dürfen nur mit vorheriger Freigabe von CITTA Immobilien verwendet werden.

Von CITTA Immobilien bereitgestellte Partnerlinks, Referenzkennungen, Werbemittel und QR Codes dürfen nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt und nicht verändert oder an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.

Eigene Werbeaussagen im Namen von CITTA Immobilien sind ohne vorherige Freigabe unzulässig.

 

13. Datenschutz

Beide Seiten beachten die geltenden Datenschutzvorschriften.

Der Partner ist für die rechtmäßige Erhebung und Übermittlung der von ihm bereitgestellten Daten verantwortlich.

CITTA Immobilien verarbeitet Partnerdaten, Empfehlungsdaten und Abrechnungsdaten zur Durchführung des Partnerprogramms, zur Bearbeitung der Empfehlung, zur Berechnung und Auszahlung der Vergütung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Nachweispflichten.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von CITTA Immobilien.

 

14. Laufzeit und Beendigung

Die Partnerschaft läuft auf unbestimmte Zeit.

Beide Seiten können sie mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Datenschutzverstößen, fingierten Empfehlungen, unzulässigem Auftreten im Namen von CITTA Immobilien oder einem erheblichen Vertrauensverlust vor.

Bereits vor Vertragsende ordnungsgemäß eingereichte und von CITTA Immobilien zugeordnete Empfehlungen bleiben nach den zum Zeitpunkt der Einreichung akzeptierten Bedingungen abrechenbar.

Nach Vertragsende darf die Partnerkennung nicht weiter verwendet werden.

 

15. Änderungen der Bedingungen

CITTA Immobilien kann diese Bedingungen für zukünftige Empfehlungen ändern.

Für eine Empfehlung gilt immer die Fassung, die der Partner beim Absenden des jeweiligen Tipps ausdrücklich akzeptiert hat.

Änderungen gelten nicht rückwirkend für bereits ordnungsgemäß eingereichte und zugeordnete Empfehlungen.

Die akzeptierte Bedingungsversion und der Zeitpunkt der Zustimmung werden dokumentiert und dem Partner mit der Bestätigungsmail übermittelt.

 

16. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit gesetzlich zulässig, ist der Sitz von CITTA Immobilien Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Partnerschaft.

Nebenabreden und individuelle Abweichungen bedürfen der Textform.

Sollte eine einzelne Regelung unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bleibt unberührt.

 

17. Anbieter

CITTA Immobilien GmbH
Laufer Straße 28a
90571 Schwaig bei Nürnberg
E Mail: info@citta-immobilien.de

Die weiteren Unternehmensangaben ergeben sich aus dem Impressum.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.